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„Und dann wollen die auch noch Geld dafür ...“ und/oder
„Ihr müsstet doch froh sein, die Tiere los zu bekommen ...„
Menschen finden es sehr großzügig von sich selbst, wenn sie einem Tier aus dem Tierschutz ein neuer Zuhause geben wollen. Und dann wird eine sog. „Schutzgebühr“ von ihnen verlangt!
Natürlich sind wir froh, für ein Tier ein gutes Zuhause gefunden zu haben, aber wer sich bei einem Tierarzt erkundigt, wird sehr schnell feststellen, wie hoch die medizinischen Kosten unserer Standardvorsorge sind.
- Entwurmung
- kompletter Impfschutz
- Bluttest
- Kastration
- Kennzeichnung durch Chip/Tätowierung
Dies sind Minimalkosten, die sich erhöhen, wenn ein Krankheitsbild festgestellt wird.
„Kostenersatz“ oder auch „Schutzgebühr“ genannt, soll den Tierschutz auch vor Interessenten schützen, die versuchen, Tiere illegal weiter zu verkaufen. Bei kostenloser Abgabe würden sich eine Menge dieser „Interessenten“ melden. Mit der verlangten Schutzgebühr kann mit den Tieren kein Geschäft mehr gemacht werden.
Andererseits gehört die Schutzgebühr aber auch zu den Überprüfungskriterien für das neue Zuhause. Wenn jemand nicht bereit ist, für ein Tier etwas zu bezahlen, dann hat das Tier für ihn in der Regel auch keinen Wert und er wird es als etwas wertloses behandeln! Er wird im Krankheitsfall mit dem Tier vielleicht nicht zum Arzt gehen und seinen Urlaub nicht den Bedürfnissen seines Tieres anpassen. In den Urlaubszeiten erleben wir das Drama der ausgesetzten Tiere immer wieder in drastischer Form.
Die Schutzgebühr ist also in erster Funktion sozusagen ein Ernsthaftigkeitstest für die Kandidaten, die sich für einen unserer Schützlinge interessieren.
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